Leitung:
Frau Müller Else
Tel.Nr.: 09181/470-1278
Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im SGB VIII beschriebenen materiellen Leistungen administrativ umzusetzen.
Für folgende Jugendhilfeleistungen können Kosten übernommen werden:
- Tagespflege
- Krippe, Kindergarten, Hort usw.
Ansprechpartner:
Frau Maliqi Erblina (Zuständigkeit Familienname Anfangsbuchstaben A-J)
Frau Zitzmann Roswitha (Zuständigkeit Familienname Anfangsbuchstaben K-Z)
Tel.Nr.: 09181/470-1201
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Vollzeitpflege
- Betreuung und Versorgung in Notsituationen
Ansprechpartner:
Frau Nickel Julia (Zuständigkeit Familienname Anfangsbuchstaben A-I, stationär und teilstationär)
Tel.Nr.: 09181/470-1277
Frau Rinder Anke (Zuständigkeit Familienname Anfangsbuchstaben J-N, stationär und teilstationär)
Tel.Nr.: 09181/470-1472
Frau Blank Luisa (Zuständigkeit Familienname Anfangsbuchstaben O-Z, stationär und teilstationär)
Tel.Nr.: 09181/470-1459
- Schulbegleitung
- Legasthenie
- Dyskalkulie
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistandschaft
- sozialpädagogische Familienhilfe
Ansprechpartner:
Herr Tappert Felix (Zuständigkeit Familienname Anfangsbuchstaben H-Z, ambulant)
Tel.Nr.: 09181/470-1280
Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft. Die wirtschaftliche Jugendhilfe erteilt Kostenzusagen. Sie ist zuständig für die Kostenüberwachung und Auszahlungen. Sie prüft die örtliche Zuständigkeit und die Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern.
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